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McGentleman ® Osthoff
Die Anzugmanufaktur
(Stand: 25.06.2008) .
(1) Im Rahmen der
McGentleman ® („Auftragnehmer“) gelten die nachfolgend
wiedergegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in der zum Zeitpunkt
der Bestellung gültigen Fassung. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(2) Die AGB können vom Kunden (Auftraggeber) für den
Zweck der Bestellung gespeichert und / oder ausgedruckt werden.
(3) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(„AGB“) gelten für alle Geschäftsverhältnisse der Firma McGentleman Osthoff,
die sich auf die Waren, den Service und die Leistungen des unter dem Namen
McGentleman bzw. "www.mcgentleman.com" angeboten werden. Den
vorliegenden AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen seitens des Kunden werden erst Vertragsbestandteil, wenn
McGentleman diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(1) Der Auftraggeber kann bei einem der
McGentleman ® beauftragten Repräsentanten, Schneiderinnen oder
Schneidern Aufträge erteilen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn bei einem Kunden
massgenommen wurde, er die Bestellung rechtsverbindlich unterschrieben und der
volle Kaufpreis auf einem Konto von McGentleman gutgeschrieben wurde.
(2) Bei Nichtverfügbarkeit bestellter Stoffe wird der
Auftraggeber binnen 10 Werktagen informiert und erhält eventuell geleistete
Zahlungen zurück.
(3) Der Auftraggeber gibt beim Auftragnehmer
Kleidungsstücke nach Mass in Auftrag. Diese werden in dem ausgewählten Stoff,
nach den Körpermassen und den Wünschen des Auftraggebers individuell
angefertigt.
(4) Für die Passform der auf elektronischem Wege
übermittelten Masse des Auftraggebers wird jegliche Gewährleistung
ausgeschlossen.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet die ausgewählten
Artikel und Formen, nebst Sonderwünschen, vor Unterzeichnung des Auftrages zu
überprüfen.
(6) Aufträge werden nur auf Basis der von uns
regelmässig überarbeiteten Modellen angenommen. Details der Modelle werden bei
Bedarf vom Auftragnehmer den Wünschen der Kunden im Rahmen der gegebenen
Möglichkeiten angepasst.
(1) Der Auftraggeber sichert die Richtigkeit der
erfassten Masse zu. Dies gilt auch für Masse die bei einer der
McGentleman ®-Partner des Auftragnehmers erfasst wurden.
(2) Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass erforderliche Änderungen aufgrund fehlerhaft übermittelter
Masse, bei elektronischer Bestellung, oder eingetretener figürlicher
Veränderungen von ihm zu vertreten sind und zu seinen Lasten gehen.
(1) Für Übergrössen und / oder Überlängen erheben wir einen branchenüblichen Übergrössenzuschlag in Höhe von mindestens 10% bis maximal 50%.
Änderungswünsche können nach Auftragserteilung nicht angenommen werden.
(1) Die Lieferung der Ware erfolgt per Versand ab dem
Liefertermin an die mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferadresse.
(2) Dem Auftraggeber wird ein voraussichtlicher
Liefertermin angegeben. Mit der Mitteilung des voraussichtlichen Liefertermins
übernimmt der Auftragnehmer keine Zusicherung für die Einhaltung des
mitgeteilten Termins.
(3) Mit der Versendung der bestellten Waren geht die
Gefahr auch bei Teillieferung auf den Auftraggeber über. Nimmt der Auftraggeber
die gelieferte Ware nicht an, steht dem Auftragnehmer nach fruchtlosem Ablauf
einer Nachfrist von zwei Wochen das Recht zu, vom Auftrag zurückzutreten. Die
gelieferten Waren sind auch im Falle unerheblicher Mängel vom Auftraggeber
unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte anzunehmen. Zum Beispiel:
Massabweichungen von mehr oder weniger 1 cm.
(1) Die Zahlung wird mit Auftragserteilung fällig.
(2) Zahlungen erfolgen in bar per Bankeinzug oder
Überweisung auf das Konto des Auftragnehmers.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Waren aus
derselben Bestellung bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers.
(4) Wurde die Ware 30 Tage nach Rechnungserhalt noch
nicht bezahlt, tritt automatisch Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung
bedarf. In diesem Fall kann der Auftragnehmer gesetzliche Verzugszinsen
verlangen, die 5% über dem jeweiligen aktuellen Diskontsatz liegen. Die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschaden ist nicht
ausgeschlossen.
Die Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt auch für mehrmaliges Zusenden, wenn der Auftraggeber Lieferungen nicht annimmt und daher eine erneute Zusendung erfolgt.
(1) Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass insbesondere Oberstoffe lebendige Werkstoffe sind und es trotz
sorgfältigster Bearbeitung auch unter Zugrundelegung gleicher Masse zu Form-
und Gestaltungsunterschieden kommen kann. Der Auftraggeber erkennt daher an,
dass geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform einen Mangel der
bestellten Ware nicht begründen können.
(2) Offensichtliche, insbesondere sichtbare Mängel an
der gelieferten Ware einschliesslich Transportschäden muss der Auftraggeber
unverzüglich bei Anlieferung spätestens jedoch eine Woche nach Erhalt unter
genauer Beschreibung schriftlich anzeigen.
(3) Bei Mangelhaftigkeit der Ware ist der Auftragnehmer
zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der
Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt eine Kaufpreisherabsetzung (Minderung)
oder eine Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Bei einer
Wandlung ist der Auftraggeber zu einer vorherigen vollständigen Rücksendung der
Ware verpflichtet.
(4) Mängel sind gegenüber der McGentleman Osthoff,
Riedterstrasse 23 in CH 8162 Steinmaur, anzuzeigen. Anstelle der schriftlichen
Anzeige an obige Adresse ist eine Anzeige per E-Mail an: info(8dT9Wgh)mcgentleman.com
statthaft.
Oberstoff ist ein lebendiger Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegen gleicher Masse, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind.
Kann McGentleman trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen, kriminelle Angriffe auf Räume oder die Systeme von Dritten (Hacker) usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.
(1) Beanstandungen sind bei Übergabe der Ware dem
Auftragnehmer mitzuteilen.
(2) Handelsübliche oder geringe, technisch nicht
vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe oder Passform können nicht
beanstandet werden.
Der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Vertrag hat Waren bzw. Produkte zum Gegenstand, die nach Kundenspezifikationen gefertigt werden und auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Aufgrund dieser Beschaffenheit sind die Produkte zur Rücksendung nicht geeignet. Dies hat zur Folge, dass die Anwendung des Widerrufsrechtes und des Rückgaberechtes für das vorliegende Vertragsverhältnis ausgeschlossen ist.
(1) Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln
enthalten, gelten für die mit McGentleman ® abgeschlossenen Verträge die
Vorschriften über den Werkvertrag.
(2) Für im Zusammenhang mit der Beauftragung
entstehenden Streitigkeiten gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Sind oder werden einzelne oder mehrere Paragraphen oder Formulierungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder des durch Sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese AGB´s bleiben im übrigen für beide Teile wirksam. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Ist eine Einigung nicht möglich tritt der entsprechende Gesetzestext an diese Stelle.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der
McGentleman ® Osthoff in
CH 8162 Steinmaur, Riedterstrasse 23. Gerichtsstand ist
Zürich.